Sehr geehrter Kunde,
die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag
einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der
Ferienhausvermittlung Busche, Masche & Möllenhoff Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Schützenstraße
42, 31199 Diekholzen, Tel.: 05121 - 267 758, Fax.: 05121 - 264 740, - nachstehend
"Ferienhausvermittlung" abgekürzt, - und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages.
Bitte lesen Sie diesen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von Ferienhausvermittlung,
Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Die Ferienhausvermittlung bietet im Internet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich
von Verträgen mit den Eigentümern der Ferienobjekte an. Ferienhausvermittlung hat daher lediglich
die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter/Veranstalter,
soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts
anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten der Ferienhausvermittlung ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen,
etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen
Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten
Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie
der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen
durch Ferienhausvermittlung als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.
2. Buchungsablauf
2.1 Der Kunde kann seinen Buchungswunsch telefonisch, per eMail, Internet oder schriftlich
an die Ferienhausvermittlung übermitteln. Dieser Buchungswunsch stellt noch kein verbindliches
Vertragsangebot des Kunden an die Ferienhausvermittlung dar.
2.2 Die Ferienhausvermittlung übermittelt entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden an diesen
zwei ausgefüllte, mit allen Leistungsdaten, den Belegungszeiten und Preisen ausgefülltes
und von Ferienhausvermittlung namens des Eigentümers/Vermieters rechtsverbindlich unterzeichnete
Exemplare des Belegungsvertrages. In dieser Weise bietet die
Ferienhausvermittlung dem Kunden
namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage
der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt und dieser Vermittlungsbedingungen
verbindlich an.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang eines vom Kunden rechtsverbindlich und ohne
Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen unterzeichneten Exemplars des Belegungsvertrages
zustande. Die Ferienhausvermittlung bestätigt dem Kunden den Eingang.
2.4 Bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag bereits
mit der telefonischen Buchungsbestätigung zustande, welche die
Ferienhausvermittlung als Vertreter
des Eigentümers erteilt. In diesem Fall hat die Übermittlung des schriftlichen Vertrages
nur die Funktion der Dokumentation der mündlich verbindlich getroffenen Vereinbarungen.
3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt
3.1. Die Ferienhausvermittlung ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten
Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/ Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten
Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe der Anzahlung nichts vermerkt ist, beträgt
diese 25 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen, wobei
Ferienhausvermittlung der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten
Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Geht die Anzahlung bei der Ferienhausvermittlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist
die Ferienhausvermittlung
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers
dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren
gemäß Ziff. 3.6 zu berechnen.
3.4. Die Restzahlung ist, wie im Vertrag vereinbart, beim Fehlen einer
besonderen Vereinbarung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto
der Ferienhausvermittlung
zu überweisen. Geht die Restzahlung bei der Ferienhausvermittlung nicht innerhalb dieser Frist
ein, ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht
des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte
Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3.6 zu berechnen.
3.5 Soweit Ferienhausvermittlung zur Verschaffung der ermittelten Leistung und der Eigentümer
zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage sind,
besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die
vertraglichen Leistungen.
3.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von
Ferienhausvermittlung vermittelten
Verträgen durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches
schriftlich ausgeübt werden sollte und an Ferienhausvermittlung zu richten ist.
3.6 Die Eigentümer/Vermieter können durch die Ferienhausvermittlung als Inkassobevollmächtigte
im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren
Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung
des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen
mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen,
dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
a) bis 90. Tage vor Belegungsbeginn 25 % des Gesamtpreises.
b) bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 35 % des Gesamtpreises.
c) bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
d) ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
3.7 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages,
ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten
in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten
durch Ferienhausvermittlung kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen,
wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt
oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
3.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird hiermit ausdrücklich
empfohlen.
4. Rücktritt durch den Eigentümer
4.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde
wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch Ferienhausvermittlung, den Vertrag kündigen.
Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs.
1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften,
auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart..
4.2 Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder die
Ferienhausvermittlung
als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie
und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt
insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des
Objekts und des Inventars. Wir der Vertrag gekündigt, wir, so behält der Eigentümer/Vermieter
den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung
des Objekts erlangen, einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen
Beträge.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft
und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter
und/oder Ferienhausvermittlung zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch,
so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter
bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen
Belegung des Objekts erlangt.
6. Kaution
6.1 Der Kunde hat, ausschließlich in bar oder durch Kreditkartenbelastung, nicht
durch Scheckzahlung, eine Kaution zu leisten.
6.2 Höhe, Fälligkeit und Zahlungsempfänger der Kaution (bei Zahlung an die
Ferienhausvermittlung
in der Funktion als Inkassobevollmächtigten des Eigentümers/Vermieters) ergibt sich
aus der Objektbeschreibung in Verbindung oder den vertraglichen Vereinbarungen.
6.3 Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten für Energieverbrauch und Endreinigung.
Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der
Eigentümer/Vermieter berechtigt, dafür entstehende Kosten gleichfalls von der Kaution
in Abzug zu bringen.
6.4 Der Rest aus der Kaution wird, sobald das Objekt ordnungsgemäß übergeben wurde
und sämtliche entstandenen Nebenkosten oder Schäden beglichen sind, unverzüglich
vor Ort zurückgezahlt oder, bei vorangegangener Überweisung, auf ein von Ihnen zu
benennendes Konto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut
überwiesen.
7. Einreisebestimmungen
Ferienhausvermittlung erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen
und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht
und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Es gilt § 676 Bürgerliches
Gesetzbuch. Für Reisen nach Spanien genügt ein gültiger Personalausweis.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber Ferienhausvermittlung
Mängel der Vermittlungsleistung von Ferienhausvermittlung sind dieser gegenüber unverzüglich
anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft
und war Abhilfe durch Ferienhausvermittlung möglich, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden
aus dem Vermittlungsvertrag.
9. Haftung
9.1. Ferienhausvermittlung haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns vorgenommen wird.
9.2 Die vertragliche Haftung von Ferienhausvermittlung als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag
ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von
Ferienhausvermittlung
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
Ferienhausvermittlung für
einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich
ist.
10. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer /Vermieter
10.1 Die Ferienhausvermittlung weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis
mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter,
bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst
den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
10.2 Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile
bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens
entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später
feststellen, diese dem Eigentümer oder örtlichen Beauftragten gegenüber auch unverzüglich
dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für
Sie nicht störend sind.
10.3 Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt
werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine
zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen
und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln,
und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich
zu melden.
10.4 Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und
ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden
Staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Fenster
putzen, Staub wischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere "Fremdkörper"
aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank
muss abgetaut und geöffnet werden. In vielen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen
der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenständen und -geräten muss
immer der Mieter selbst) gegen Zahlung einer Gebühr vom Eigentümer übernommen werden.
Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Eigentümer/Vermieter
berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung von der Kaution einzubehalten.
10.5 Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle
Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.6 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des
Objekts vorgesehen ist und ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
11. Sonstiges
11.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Ferienhausvermittlung aus dem Vermittlungsvertrag, gleich
aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber Ferienhausvermittlung innerhalb von einem
Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag
geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn
die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
11.2. Ansprüche gegen die Ferienhausvermittlung - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung
- verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche
Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.
11.3 Der Kunde kann die Ferienhausvermittlung nur an deren Sitz verklagen.
11.4 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
Ferienhausvermittlung und
Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung
11.5 Für Klagen von der Ferienhausvermittlung gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
von Ferienhausvermittlung maßgebend.
-------------------------------------------------------------------------------
© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart,
2003, 2004
Stand: 20.3.2003
Dein Katalog
PR Webkatalog webkatalog Spiderlink Webkatalog - Web Directory Roflweb Webkatalog
Internet Verzeichnis | Webkatalog | Link-check by Backlink-check.de | Webkatalog Linkbaby.de |