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Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,
die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Ferienhausvermittlung Busche, Masche & Möllenhoff Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Schützenstraße 42, 31199 Diekholzen, Tel.: 05121 - 267 758, Fax.: 05121 - 264 740, - nachstehend "Ferienhausvermittlung" abgekürzt, - und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diesen daher sorgfältig durch.


1. Stellung und Leistungen von Ferienhausvermittlung,
Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Die Ferienhausvermittlung bietet im Internet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Eigentümern der Ferienobjekte an. Ferienhausvermittlung hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten der Ferienhausvermittlung ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Ferienhausvermittlung als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.

2. Buchungsablauf

2.1 Der Kunde kann seinen Buchungswunsch telefonisch, per eMail, Internet oder schriftlich an die Ferienhausvermittlung übermitteln. Dieser Buchungswunsch stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an die Ferienhausvermittlung dar.
2.2 Die Ferienhausvermittlung übermittelt entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden an diesen zwei ausgefüllte, mit allen Leistungsdaten, den Belegungszeiten und Preisen ausgefülltes und von Ferienhausvermittlung namens des Eigentümers/Vermieters rechtsverbindlich unterzeichnete Exemplare des Belegungsvertrages. In dieser Weise bietet die Ferienhausvermittlung dem Kunden namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang eines vom Kunden rechtsverbindlich und ohne Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen unterzeichneten Exemplars des Belegungsvertrages zustande. Die Ferienhausvermittlung bestätigt dem Kunden den Eingang.
2.4 Bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag bereits mit der telefonischen Buchungsbestätigung zustande, welche die Ferienhausvermittlung als Vertreter des Eigentümers erteilt. In diesem Fall hat die Übermittlung des schriftlichen Vertrages nur die Funktion der Dokumentation der mündlich verbindlich getroffenen Vereinbarungen.

3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt
3.1. Die Ferienhausvermittlung ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/ Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe der Anzahlung nichts vermerkt ist, beträgt diese 25 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen, wobei Ferienhausvermittlung der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Geht die Anzahlung bei der Ferienhausvermittlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3.6 zu berechnen.
3.4. Die Restzahlung ist, wie im Vertrag vereinbart, beim Fehlen einer besonderen Vereinbarung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto der Ferienhausvermittlung zu überweisen. Geht die Restzahlung bei der Ferienhausvermittlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3.6 zu berechnen.


3.5 Soweit Ferienhausvermittlung zur Verschaffung der ermittelten Leistung und der Eigentümer zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von Ferienhausvermittlung vermittelten Verträgen durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an Ferienhausvermittlung zu richten ist.
3.6 Die Eigentümer/Vermieter können durch die Ferienhausvermittlung als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
a) bis 90. Tage vor Belegungsbeginn 25 % des Gesamtpreises.
b) bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 35 % des Gesamtpreises.
c) bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
d) ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
3.7 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch Ferienhausvermittlung kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
3.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen.

4. Rücktritt durch den Eigentümer

4.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch Ferienhausvermittlung, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart..
4.2 Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder die Ferienhausvermittlung als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wir der Vertrag gekündigt, wir, so behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen, einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter und/oder Ferienhausvermittlung zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6. Kaution

6.1 Der Kunde hat, ausschließlich in bar oder durch Kreditkartenbelastung, nicht durch Scheckzahlung, eine Kaution zu leisten.
6.2 Höhe, Fälligkeit und Zahlungsempfänger der Kaution (bei Zahlung an die Ferienhausvermittlung in der Funktion als Inkassobevollmächtigten des Eigentümers/Vermieters) ergibt sich aus der Objektbeschreibung in Verbindung oder den vertraglichen Vereinbarungen.
6.3 Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten für Energieverbrauch und Endreinigung. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, dafür entstehende Kosten gleichfalls von der Kaution in Abzug zu bringen.
6.4 Der Rest aus der Kaution wird, sobald das Objekt ordnungsgemäß übergeben wurde und sämtliche entstandenen Nebenkosten oder Schäden beglichen sind, unverzüglich vor Ort zurückgezahlt oder, bei vorangegangener Überweisung, auf ein von Ihnen zu benennendes Konto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut überwiesen.

7. Einreisebestimmungen
Ferienhausvermittlung erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Es gilt § 676 Bürgerliches Gesetzbuch. Für Reisen nach Spanien genügt ein gültiger Personalausweis.

8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber Ferienhausvermittlung

Mängel der Vermittlungsleistung von Ferienhausvermittlung sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft und war Abhilfe durch Ferienhausvermittlung möglich, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.

9. Haftung

9.1. Ferienhausvermittlung haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
9.2 Die vertragliche Haftung von Ferienhausvermittlung als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Ferienhausvermittlung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Ferienhausvermittlung für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

10. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer /Vermieter

10.1 Die Ferienhausvermittlung weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter, bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
10.2 Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Eigentümer oder örtlichen Beauftragten gegenüber auch unverzüglich dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.
10.3 Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
10.4 Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden Staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Fenster putzen, Staub wischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere "Fremdkörper" aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In vielen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenständen und -geräten muss immer der Mieter selbst) gegen Zahlung einer Gebühr vom Eigentümer übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung von der Kaution einzubehalten.
10.5 Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.6 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist und ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

11. Sonstiges

11.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Ferienhausvermittlung aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber Ferienhausvermittlung innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
11.2. Ansprüche gegen die Ferienhausvermittlung - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.
11.3 Der Kunde kann die Ferienhausvermittlung nur an deren Sitz verklagen.

11.4 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ferienhausvermittlung und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
11.5 Für Klagen von der Ferienhausvermittlung gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ferienhausvermittlung maßgebend.
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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2003, 2004

Stand: 20.3.2003


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